Musikalische Frühförderung

Musikalische Frühförderung

Mit dem „Musikater“ im ersten Halbjahr und  mit der „Tripptrappmaus“ im 2. Halbjahr oder im 3.Halbjahr mit dem „Klugen Mond und der schlauen Feder“ und im 4. Halbjahr mit dem „Tamukindern“ zur Musikalischen Früherziehung

 

Musik ist Balsam für große und kleine Seelen. Wer ein Instrument spielt, singt oder tanzt, der kann aus unserer technisierten Welt immer wieder Urlaub in das Reich der Sinne und Klänge unternehmen. Dieser Weg beginnt im Kindesalter – ganz spielerisch und ohne Zwang.

 

Kinder sind von Musik fasziniert, haben eine angeborene Fähigkeit zum Singen und zum rhythmischen Bewegen. Genau hier setzt die Musikalische Früherziehung  an und fördert ohne Leistungsdruck die ganze Persönlichkeit der Kinder.

 

„Musik und Tanz für Kinder“ das Unterrichtskonzept das am Orff-Institut entwickelt wurde, bildet die Grundlage dieses Kurses.

Singen und Sprechen – Bewegung und Tanz – Musikhören – Elementares Instrumentalspiel und Bau einfacher Instrumente – Kennenlernen unterschiedlicher Musikinstrumente- Erfahrungen mit Inhalten der Musiklehre sind die sechs Bereiche die flexibel im Unterrichtsverlauf vorkommen.

 

Die Kinderhefte „Der Musikater“, „Hallo Tripptrappmaus“,  „Hallo Kluger Mond und Schlaue Feder“ und  „ Hallo Tamukinder“ vertiefen die Unterrichtsinhalte und lässen die Eltern am Geschehen im Unterricht teilhaben.

Kurse

Musikalische Frühförderung

jeden Dienstag von 16.00 Uhr bis 16.50 Uhr erstes bzw. zweites Halbjahr ab 4 Jahre oder

jeden Dienstag von 17.00 Uhr bis 17.50 Uhr drittes bzw. viertes Halbjahr ab 5 Jahre im:

 

Familienzentrum FAM

im Dachgeschoß

Allach- Untermenzing

St. Johann-Str. 26

80999 München

 

Kursbeginn 1. bzw. 3. Halbjahr:

19.September bis einschließlich 30. Januar 2024

 

Kursbeginn 2. bzw 4. Halbjahr:

5. März bis einschließlich 9. Juli 2024

 

 15 mal außer in den bayrischen Schulferien

Kosten 175.-€ plus 13,50€ für das Kindermusikheft

 

eine Probestunde ist bei freien Plätzen nach Absprache möglich,

bitte entweder telefonisch oder per email Bescheid geben.